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Gekauft ist gekauft – ein grundsätzliches Recht auf Umtausch existiert nicht.
Kauft man etwas im Supermarkt oder Kaufhaus, ist man auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. „Räumt er aber seinen Kunden mit einem Werbeversprechen mehr Rechte ein als gesetzlich gefordert, so muss er diese auch einhalten“, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer.
Anders im Internet: Ist man sich nicht sicher, ob das neue Paar Schuhe passt, werden im Internet einfach mehrere Artikel des gleichen Produkts in unterschiedlichen Größen bestellt. Was nicht passt, wird einfach zurückgeschickt, das ist für den Verbraucher ab 40 Euro sogar kostenlos. Denn im Internet kann sich ein Käufer vom Artikel nicht so detailliert ein Bild machen wie im Kaufhaus vor Ort.
14 Tage Rückgaberecht sind lediglich bei sogenannten Fernabsatzverträgen vorgeschrieben, daher kann jeder online bestellte Artikel bis zwei Wochen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden und der Kunde bekommt sein Geld zurück. Die Frist beginnt erst, wenn der Kunde die Ware auch erhalten hat und nicht etwa zum Zeitpunkt des Kaufs am PC. Auch hat jeder Händler die Pflicht, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu informieren. Meist tut er das mit einem entsprechenden Hinweis in seinen AGB. „Fehlt eine entsprechende Erklärung oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Frist nicht zu laufen und der Kunde könnte den Kauf auch noch später widerrufen“, informiert die Anwältin.
Aber auch im Onlinehandel sind bestimmte Waren vom Rückgaberecht ausgeschlossen: Darunter fallen verderbliche Waren, wie Lebensmittel, oder Sonderanfertigungen, die individuell für den Kunden hergestellt wurden. „Der Händler hat nach einer Rückgabe meist nicht die Möglichkeit, solche Artikel zu verkaufen“, erläutert Rechtsanwältin Wimmer. Darunter fallen aber nicht Computer oder Notebooks, die nach dem Baukastenprinzip mit individueller Hardware konfiguriert wurden. „Hier lassen sich die Komponenten ohne Probleme trennen und wieder verkaufen, daher urteilten die Gerichte zugunsten des Verbrauchers und schließen solche Geräte vom Widerrufsrecht nicht aus“, so Wimmer.
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